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   FG Sachsen, 25.01.2021 - 4 K 812/20   

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FG Sachsen, 25.01.2021 - 4 K 812/20 (https://dejure.org/2021,57922)
FG Sachsen, Entscheidung vom 25.01.2021 - 4 K 812/20 (https://dejure.org/2021,57922)
FG Sachsen, Entscheidung vom 25. Januar 2021 - 4 K 812/20 (https://dejure.org/2021,57922)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Wirksame Rücknahme eines Einspruchs gegen den Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Bindung an die von einer fachkundigen Bevollmächtigten unterschriebene, gegen ihren Willen abgesandte und beim Finanzamt eingegangene Einspruchsrücknahmeerklärung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.12.2002 - IV ZR 39/02

    Umfang der Beweiskraft von Privaturkunden

    Auszug aus FG Sachsen, 25.01.2021 - 4 K 812/20
    Beweispflichtig für den fehlenden Abgabewillen ist die Klägerin, denn der Eingang der von der Klägervertreterin unterzeichneten Rücknahmeerklärung stellt zunächst die Vermutung auf, dass diese Erklärung tatsächlich abgegeben wurde, § 416 ZPO (dazu BGH-Urteil vom 18. Dezember 2002 IV ZR 39/02, NJW-RR 2003, 384 ).

    Danach muss bei einer empfangsbedürftigen schriftlichen Willenserklärung zu ihrer Wirksamkeit die Begebung hinzukommen, d.h. sie muss mit dem Willen des Erklärenden in den Verkehr gebracht worden sein (BGH-Urteil vom 10. Juli 2013 IV ZR 224/12, BGHZ 198, 32 ; BGH-Urteil vom 18. Dezember 2002 IV ZR 39/02, NJW-RR 2003, 384 ).

  • BFH, 29.06.2005 - II R 21/04

    Einspruch: Unwirksamkeit der Rücknahme

    Auszug aus FG Sachsen, 25.01.2021 - 4 K 812/20
    Eine weitere Ausnahme gilt dann, wenn die Rücknahme durch Druck, Drohung oder sonstige unlautere Mittel seitens der Finanzbehörde ausgelöst worden ist, d.h. nur in krassen Fällen - hier evident nicht vorliegender - unzulässiger Einwirkung auf die Willensbildung des Steuerpflichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juni 2005 II R 21/04, BFH/NV 2005, 1964 ).
  • RG, 27.10.1905 - VII 7/05

    Schriftliche Willenserklärung unter Anwesenden

    Auszug aus FG Sachsen, 25.01.2021 - 4 K 812/20
    § 130 BGB stellt den allgemeinen Grundsatz auf, dass der Erklärende nicht gebunden sein soll, solange er in der Lage ist, über das die Erklärung enthaltende Schriftstück zu verfügen, wohl aber, sobald der Adressat die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Schriftstück erlangt hat (vgl. RG-Urteil vom 27. Oktober 1905 VII 7/05, RGZ 61, 414 ).
  • BGH, 26.10.1989 - IVb ZB 135/88

    Rechtsmittel gegen Entscheidung des Amtsgerichts als Familiengericht in einer

    Auszug aus FG Sachsen, 25.01.2021 - 4 K 812/20
    Prozesshandlungen der Parteien, die die Einleitung oder Beendigung eines Verfahrens betreffen, vertragen keinen Schwebezustand (BGH-Beschluss vom 26. Oktober 1989 IVb ZB 135/88 FamRZ 1990, 147, 148 f.).
  • BFH, 29.07.1986 - IX R 123/82

    Anspruch auf Aufhebung einer Einspruchsentscheidung - Einspruch gegen einen

    Auszug aus FG Sachsen, 25.01.2021 - 4 K 812/20
    Bei diesen Personen kann davon ausgegangen werden, dass sie sich über die rechtliche Tragweite ihrer Erklärungen im Klaren sind (vgl. BFH-Urteil vom 26. April 2006 II R 35/06, BFH/NV 2006, 1800 , und vom 29. Juli 1986 IX R 123/82, BFH/NV 1987, 359 , jeweils m.w.N.).
  • BGH, 10.07.2013 - IV ZR 224/12

    Zum Umfang des Beurkundungserfordernisses bei Anfechtung eines Erbvertrags

    Auszug aus FG Sachsen, 25.01.2021 - 4 K 812/20
    Danach muss bei einer empfangsbedürftigen schriftlichen Willenserklärung zu ihrer Wirksamkeit die Begebung hinzukommen, d.h. sie muss mit dem Willen des Erklärenden in den Verkehr gebracht worden sein (BGH-Urteil vom 10. Juli 2013 IV ZR 224/12, BGHZ 198, 32 ; BGH-Urteil vom 18. Dezember 2002 IV ZR 39/02, NJW-RR 2003, 384 ).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 33.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Unanfechtbarkeit/Unwiderruflichkeit einer

    Auszug aus FG Sachsen, 25.01.2021 - 4 K 812/20
    Auf dieser Grundlage ist in der Rechtsprechung als Fallgruppe anerkannt, dass die Prozesserklärung für das Gericht und für den Prozessgegner sogleich als Versehen offenbar gewesen und deshalb nach Treu und Glauben als unwirksam zu behandeln ist (vgl. BVerwG-Urteil vom 6. Dezember 1996 BVerwG 8 C 33.95).
  • BGH, 30.05.1975 - V ZR 206/73

    Rechtsscheinwirkung einer abhandengekommenen Vollmachtsurkunde

    Auszug aus FG Sachsen, 25.01.2021 - 4 K 812/20
    Der enttäuschte Empfänger kann danach allenfalls Vertrauensschaden nach den §§ 280, 311 Abs. 2 BGB geltend machen (vgl. BGH-Urteil vom 30. Mai 1975 V ZR 206/73, BGHZ 65, 13 ; vgl. Singer in Staudinger, BGB , § 130 , Rn. 32).
  • BFH, 26.04.2006 - II R 35/06

    Bedarfswertfeststellung bei Übertragung mehrerer Miteigentumsanteile; Einlegung

    Auszug aus FG Sachsen, 25.01.2021 - 4 K 812/20
    Bei diesen Personen kann davon ausgegangen werden, dass sie sich über die rechtliche Tragweite ihrer Erklärungen im Klaren sind (vgl. BFH-Urteil vom 26. April 2006 II R 35/06, BFH/NV 2006, 1800 , und vom 29. Juli 1986 IX R 123/82, BFH/NV 1987, 359 , jeweils m.w.N.).
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